Sondereigentumsverwaltung
Ihr Sondereigentum in guten Händen
Das WEG (Wohnungseigentumsgesetz) unterscheidet zwischen Gemeinschaftseigentum & Sondereigentum (Wohnungs-/Teileigentum, §1 WEG).
Die Dienstleistung des WEG-Verwalters bezieht sich hier grundsätzlich auf das Gemeinschaftseigentum der Liegenschaft und nicht auf das Sondereigentum des einzelnen Eigentümers. Somit liegt die Verwaltung für zum Beispiel Ihre Wohneinheit noch in Ihrer Verantwortung.
Zu Ihrer Entlastung sowie für eine ordnungsgemäße Verwaltung Ihres Sondereigentums unter Verwendung spezieller Fachkenntnisse, bieten wir Ihnen gerne die Übernahme der Verwaltung Ihres Sondereigentums an.
Die Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen Eigentümer und Verwalter.
Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Kennenlernen zur Verfügung. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.
Unsere Leistungen
Wir bieten Ihnen gerne eine umfassende Sondereigentumsverwaltung mit den folgenden Leistungen an:
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Führung einer Mietbuchhaltung
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Mahnwesen und ggf. gerichtliche Geltendmachung offener Forderungen
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Erstellung der Nebenkostenabrechnungen für Ihre Mieter
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Beauftragung, Überwachung und Prüfung von Instandhaltungsarbeiten innerhalb Ihrer Einheit
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Neuvermietung Ihrer Einheit
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Abschluss von Mietverträgen
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Entgegennahme von Kündigungen
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Übergabe/Abnahme Ihrer Einheit bei Mieterwechseln
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Verwaltung der Kaution
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Führung des kompletten Schriftverkehrs mit Ihren Mietern
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Entgegennahme und Bearbeitung aller Anfragen Ihrer Mieter
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Teilnahme an Eigentümerversammlungen
Bei uns erhalten Sie eine freundliche, kompetente sowie fachmännische Betreuung Ihrer Einheit/en mit einer sehr guten Erreichbarkeit sowie kurzen Reaktionszeiten.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles auf Ihre Einheit zugeschnittenes Angebot.