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  • AutorenbildAnnkathrin Tocaj

WEG-Verwaltung - 4-Punkte-Moratorium in 2020

Aktualisiert: 27. März 2020

Der WEG-Verwalter hat zahlreiche gesetzliche und vertraglich geregelte Pflichten zu erfüllen. In einem „normalen“ Wirtschaftsjahr hat der WEG-Verwalter bereits einen strikten Zeitplan mit verpflichtenden Terminen einzuhalten. Dieser strikte Zeitplan steht nun jedoch unter den Auswirkungen des Coronavirus SARS-CoV-2.


Aufgrund der aktuellen Corona-Krise verschiebt sich gezwungenermaßen auch dieser Zeitplan. Es drohen Fristenversäumnisse sowie ein in der zweiten Jahreshälfte äußerst schwer zu bewältigendes Arbeitspensum.



Aufgrund dieser Umstände fordert der BVI (Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.) ein 4-Punkte-Moratorium für WEG-Verwalter, welches mindestens für das Wirtschaftsjahr 2020 gelten soll.



Das 4-Punkte-Moratorium sieht das Folgende vor:


1. Die gesetzliche Pflicht, pro Jahr mindestens eine ordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen, muss ausgesetzt werden.

2. Der Zensus 2021 muss verschoben werden.

3. Die Pflicht, mindestens 3 Vergleichsangebote von Handwerkern einzuholen, muss ausgesetzt werden.

4. Bei Video- und Onlineversammlungen müssen dieselben Beschlusskompetenzen, Stimmenerfordernisse gelten wie für Präsenzversammlungen der Eigentümergemeinschaften.


Parallel zu dem 4-Punkte-Moratorium fordert der BVI nicht nur einen erhöhten Schutz für den WEG-Verwalter, sondern auch für die Eigentümer. Sie weisen darauf hin, dass Mietausfälle auch zu finanziellen Engpässen bei den Eigentümern führen können – Die Gefahr für eine Wohnungseigentümergemeinschaft in eine finanzielle Schieflage zu geraten ist hoch.


Deshalb müssen – analog zu den Lösungen für Mieter - Maßnahmen für WEG-Verwalter und Wohnungseigentümer entwickelt werden.


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